Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
Die gespendete Ware ist nach Übergabe mein Eigentum. Das Festsetzen des Verkaufspreises liegt in meinem Ermessen. Ebenso entscheide ich, ob ein Artikel verkauft, rezykliert oder weitergegeben wird. Bei Erfordernis (Platzmangel, Umzug usw.) werden nicht verkaufte bzw. nicht verwendete Artikel an ein Second-Hand-Geschäft weitergegeben oder der Institution „Schweizer Berghilfe“ gespendet. Mit der Abgabe der Warenspende erklärst du dich mit diesem Vorgehen einverstanden.
Danke, dass du mich verstehst!